2.3 Klassenarbeiten und Tests
Stichworte:
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Termine - Tests in Sek I - Bewertung äußere Form und Ortographie / Zeichensetzung |
beschlossen: |
GK und anschließende Abstimmungen 07.2008 |
zul. bearbeitet: |
Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016 |
Grundlagen: |
Schulgesetz; Sek I - VO |
Regelung
Die vorgeschriebenen schriftlichen Klassenarbeiten in den Klassen 7 bis 10 werden jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres in den im Klassenbuch liegenden Terminplan eingetragen.(Anzahl: siehe neue Sek I-Ordnung)
- Erläuterung: Ausnahmen hiervon bilden die Klassenarbeiten in den Wahlpflichtkursen; diese Termine werden im allgemeinen Klausurplan von den Päkos festgelegt. Im Terminplan im Klassenbuch sollten auch alle Wandertage, Exkursionen, Kursarbeiten etc. von dem/der Klassenlehrer*in vermerkt werden.
Tests in sog. mündlichen Fächern
In den Fächern, in denen keine Klassenarbeiten geschrieben werden (sog. „mündliche Fächer“), soll in jedem Halbjahr mindestens eine schriftliche Kurzkontrolle (Test) geschrieben werden. Über die Dauer und den Bewertungsanteil des Tests an der Gesamtnote entscheidet die jeweilige Fachkonferenz.
Bewertung der äußeren Form und von Orthografie/ Zeichensetzung
In den schriftlichen Klassenarbeiten, Lernerfolgskontrollen und Tests in der Sek I werden ca. 10% der Bewertung für die äußere Form der Arbeit und für die Orthographie und Zeichensetzung erteilt.
