LHB: Klassenarbeiten und Tests

2.3 Klassenarbeiten und Tests

Stichworte:

 

Termine - Tests in Sek I - Bewertung äußere Form und Ortographie / Zeichensetzung

beschlossen:  

GK und anschließende Abstimmungen 07.2008

zul. bearbeitet:  

Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016

Grundlagen: 

Schulgesetz; Sek I - VO

 

Regelung

Die vorgeschriebenen schriftlichen Klassenarbeiten in den Klassen 7 bis 10 werden jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres in den im Klassenbuch liegenden Terminplan eingetragen.(Anzahl: siehe neue Sek I-Ordnung)

  • Erläuterung: Ausnahmen hiervon bilden die Klassenarbeiten in den Wahlpflichtkursen; diese Termine werden im allgemeinen Klausurplan von den Päkos  festgelegt. Im Terminplan im Klassenbuch sollten auch alle Wandertage, Exkursionen, Kursarbeiten etc. von dem/der Klassenlehrer*in vermerkt werden.

Tests in sog. mündlichen Fächern

In den Fächern, in denen keine Klassenarbeiten geschrieben werden (sog. „mündliche Fächer“), soll in jedem Halbjahr mindestens eine schriftliche Kurzkontrolle (Test) geschrieben werden. Über die Dauer und den Bewertungsanteil des Tests an der Gesamtnote entscheidet die jeweilige Fachkonferenz.

Bewertung der äußeren Form und von Orthografie/ Zeichensetzung

In den schriftlichen Klassenarbeiten, Lernerfolgskontrollen und Tests in der Sek I werden ca. 10% der Bewertung für die äußere Form der Arbeit und für die Orthographie und Zeichensetzung erteilt.

 

Zurück zum Förderverein