1.2 Vertretungsstunden
Stichworte: |
Fehlzeiten - Klassenleiter |
zul. bearbeitet: |
Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016 |
Grundlagen: |
Schulgesetz |
- Der Vertretungsplan wird spätestens um 12:00 Uhr für den Folgetag veröffentlicht.
- Die für die Koleginnen und Kollegen verbindlichen Exemplare befinden sich online auf der Schulhomepage und am Ausgangbrett im Lehrerzimmer sowie bei Webuntis. Bei Unstimmigkeiten gilt das, was in Webuntis veröffentlicht wird.
- Jeder Kollege und jede Kollegin ist verpflichtet, die Pläne rechtzeitig zu lesen, das heißt mehrmals töglich und zum letzten Mal nicht vor 16 Uhr jeden Schultages.
- Prioritäten beim Vertretungseinsatz:
- Kolleginnen und Kollegen mit Reservestunden
- Kolleginnen und Kollegen mit Unterrichtsausfall durch Exkursionen / LK-Klausuren / Kurs- bzw. Klassenfahrten etc.
- Einsatz vorzugsweise in Klassen die man regulär unterrichtet.
- Da in der Kursphase selten Vertretungsunterricht stattfindet, ist bei vorhersehbarer Abwesenheit eines Kollegen / einer Kollegin diese/r verpflichtet, den eigenen Kursen abrechenbare Aufgaben so zu erteilen, dass jede/r Schüler/in des Kurses weiß, was zu tun ist. Die Aufgaben werden in der Hängeregistratur vor Raum 016 unter dem Namen des/der Lehrer/in hinterlegt oder per E-Mail direkt an die Schüler/innen weitergegeben.
- Krankmeldungen müssen spätestens am ersten Tag des Fehlens bis 7:30 Uhr per E-Mail unter der Adresse krankmeldung@jlgym-berlin.de oder telefonisch im Sekretariat erfolgen. Nach dem Arztbesuch gibt der/die betroffene/r Kollege/Kollegin eine Rückmeldung über die Dauer der Krankschreibung. Ab dem dritten Krankheitstag besteht Attestpflicht. Dabei zählt das Wochenende als ein Tag.
- Über Unterrichtsverkürzung bzw. Unterrichtsausfall bei Hitze etc. entscheidet unter Einhaltung der gesetzlichen vorgegeben Rahmenbedingungen allein die Schulleitung.
- Vetretungsunterricht ist grundsätzlich vollwertiger Unterricht!
- Laut AV Vetretungsregelung (Merkblatt SE-R 2.3) ist jede vollbeschäftigte Lehrkraft verpflichtet, bis zu drei Vertretungsstunden im Monat unentgeltich und "freudig" zu erteilen. Ab der vierten Stunde besteht Anspruch auf MA-Vergütung, falls die Mehrarbeit nicht innerhalb von zwölf Monaten durch Unterrichtsausfall abgegolten werden kann. Die stellvertetende Schulleiterin ist verpflichtet, monatlich der SenBJS in Form einer Statistik darüber Auskunft zu geben. Allerdings gibt es diese Form am JLG de facto nie.
- Bei Verhinderung einer Lehrkraft für Teilungsstunden unterrichtet automatisch der/die "Partner-Lehrer/in" die ganze Klasse. Deshalb empfiehlt sich die Berücksichtigung eines solchen Falles bei der Unterrichtsplanung.
