2.4 Verfahren zur Erstellung von Bildungsplänen
Stichworte: |
Zeugnisse - Trendzensuren - Eltern |
beschlossen: |
Gesamtkonferenz |
zul. bearbeitet: |
Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016 |
Grundlagen: |
Schulgesetz |
Beschrieben ist das Verfahren im 2. Schulhalbjahr; es gilt im 1. Schulhalbjahr ggf. entsprechend. Bildungspläne zum Halbjahreszeugnis werden auf der Zeugniskonferenz beschlossen und zeitnah entsprechend folgendem Ablauf bearbeitet. Die Termine können sich leicht verschieben.
Fakt | Termin | Hinweise |
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Quartalsnoten in Listen eintragen
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6 Wochen nach Beginn des 2. HJ (es wird im Bulletin auf die Frist hingewiesen) |
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Je erteilter Note 4- oder schlechter: Formblatt 1 vollständig ausgefüllt bei der Klassenleitung ins Fach legen
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6 Wochen nach Beginn des 2. HJ (genaue Frist s.o)
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Zwischenkontrolle Abrechnung | laufend bzw. mindestens Anfang Juni |
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Fakt | Termin | Hinweise |
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Eltern und versetzungsgefährdete Schüler*innen verbindlich zum Elternsprechtag Ende April einladen
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Anfang April; genauer Termin siehe Bulletin
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Formblatt 1 2x kopieren
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Anfang April
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Beratungsgespräche vorbereiten, ggf. Rücksprache mit Fachlehrern halten
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bis vorletzten Mittwoch im April
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Beratungsgespräche führen; Formblatt 2 ausfüllen und unterschreiben lassen
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Elternsprechtag
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Formblatt 2 kopieren und Bildungspläne an die Eltern übersenden
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bis Ende April
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Kontrolle Abrechnung
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zu den Versetzungskonferenzen zum Ende des Schuljahres |
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