Lehrerhandbuch: Verfahren zur Erstellung von Bildungsplänen

2.4 Verfahren zur Erstellung von Bildungsplänen

Stichworte:

Zeugnisse - Trendzensuren - Eltern

beschlossen:  

Gesamtkonferenz

zul. bearbeitet: 

Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016

Grundlagen: 

Schulgesetz

 

Beschrieben ist das Verfahren im 2. Schulhalbjahr; es gilt im 1. Schulhalbjahr ggf. entsprechend. Bildungspläne zum Halbjahreszeugnis werden auf der Zeugniskonferenz beschlossen und zeitnah entsprechend folgendem Ablauf bearbeitet. Die Termine können sich leicht verschieben.

 

Fachlehrer*innen

 

Fakt Termin Hinweise

Quartalsnoten in Listen eintragen

 

6 Wochen nach Beginn des 2. HJ (es wird im Bulletin auf die Frist hingewiesen)

  • Ohne Ausnahme ALLE !!!
  • Ggf. Hinweis "bisher ohne Klassenarbeit bzw. Klausur"

Je erteilter Note 4- oder schlechter:

Formblatt 1 vollständig ausgefüllt bei der Klassenleitung ins Fach legen

 

 

6 Wochen nach Beginn des 2. HJ (genaue Frist s.o)

 

 

 

 

  • trotz bzw. gerade wegen des Formblattes sollten die Mängel möglichst detailliert dargestellt werden - gründliche Analyse ist Vorraussetzung für qualifizierte Beratung durch die Klassenlehrer*innen
  • Fördermaßnahmen möglichst konkret und inhaltsreich formulieren - spart unnötige Nacharbeit und zusätzliche Gespräche
  • Unabhängig (!) von Formblatt 1 ggf. Hinweis, dass die fachlichen Lücken zu groß sind, um hier ausreichende Leistungen zu erreichen
Zwischenkontrolle Abrechnung laufend bzw. mindestens Anfang Juni
  • erfüllte Kontrollmaßnahmen auf Formblatt 1 erfassen und an Klassenlehrer*innen übergeben

 

Klassenlehrer*innen

 

Fakt Termin Hinweise

Eltern und versetzungsgefährdete Schüler*innen verbindlich zum Elternsprechtag Ende April einladen

 

 

Anfang April; genauer Termin siehe Bulletin

 

 

 

  • der Einfachheit halber telefonisch Hinweis auf §59 des neuen Schulgesetzes
  • auch Grenzfälle beachten, die noch nicht versetzungsgefährdet sind
  • ggf. gleich bestimmte Zeiten (Dauer etwa 15 - 20 Min.) am Elternabend für diese Gespräche verabreden

Formblatt 1 2x kopieren

 

Anfang April

 

  • 1 x an Fachlehrer*in zurück
  • 1 x Hand der Eltern/ des/r Schüler*in
  • 1 x Schülerakte

Beratungsgespräche vorbereiten, ggf. Rücksprache mit Fachlehrern halten

 

bis vorletzten Mittwoch im April

 

  • Grundlage bildet Formblatt 1
  • Was sind die schwerpunktmäßig erkennbaren Mängel
  • Welche Fördermaßnahmen sollen vorrangig empfohlen werden?

Beratungsgespräche führen; Formblatt 2 ausfüllen und unterschreiben lassen

 

 

 

Elternsprechtag

 

 

 

 

  • im Gespräch mit den Eltern unter Einbeziehung des/der Schüler*in Formblatt 2 unter Bezug auf Formblatt 1 gemeinsam ausfüllen, nachdem Ursachen erläutert wurden
  • Anmerkung: ein bereits fertiger Plan wird dem Charakter der Bildungspläne nicht gerecht werden

Formblatt 2 kopieren und Bildungspläne an die Eltern übersenden

 

bis Ende April

 

 

  • jeweils Formblätter 1 und 2
  • 1 x Eltern (gegen Unterschrift oder per Post)
  • 1 x Schülerakte

Kontrolle Abrechnung

 

zu den Versetzungskonferenzen zum Ende des Schuljahres
  • Angaben der/des Fachleiter*in zu Formblatt 1 in die Schülerakte übertragen

 

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