LHB: Sozialpädagogik am JLG

1.6 Sozialarbeit am JLG

Stichworte:

Sozialarbeit - Sozialpädagog*innen

zul. bearbeitet:

Herr Wirtz am 8.12.2017

Grundlagen:

Von Frau Plazek erstellter Text

 

Das John-Lennon-Gymnasium wird in der pädagogischen Arbeit unterstützt von drei Schulsozialpädagog*innen des Kinder-und Jugendhilfeträgers tjfbg g GmbH:

  • Franziska Keller
  • Christiane Genzmer
  • Niko Baden

Sie stehen allen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern als vertrauliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung und vereinbaren auf Wunsch auch gerne einen Termin für ein längeres Beratungsgespräch. Normalerweise sind sie täglich von 8:30 Uhr bis zum späten Nachmittag in der Schule erreichbar. Sie halten sich meist in Raum 105 auf, der auch als Schüleraufenthaltsraum genutzt wird oder im Lehrerzimmer, jedoch sind sie auch des Öfteren im Rest des Schulgeländes unterwegs. Die Betreuung der Schüler*innen in Raum 105 wird unterstützt durch mindestens einen jungen Menschen, der am JLG ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert, sodass man auch die Möglichkeit hat, diesem eine Nachricht für uns zu hinterlassen. Über Email kann man die Sozialpädagog*innen auch erreichen:

Themen, mit denen man sich an die Sozialpädagog*innen wenden kann, sind zum Beispiel:

  1. die Sorge um eine*n Schüler*in wegen auffälliger Verhaltensweisen (z.B. Rückzugsverhalten, Unkonzentriertheit, Aggression, Leistungsabfall, Gewichtsabnahme, Traurigkeit, Hyperaktivität, häufige Fehlzeiten oder Verspätungen, Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch) Die Sozialpädagog*innen führen dann mit den Schüler*innen und bei Bedarf auch mit den Eltern Beratungsgespräche und vermitteln diese auf Wunsch weiter an spezialisierte Hilfsangebote, mit denen wir häufig auch in Kontaktstehen.
  2. schwierige Situationen mit einzelnen Schüler*innen oder Klassen bzw. Kursen im Unterricht sowie mit ElternJe nach Thematik und Problemlage können die Sozialpädagog*innen ein oder mehrere Beratungsgespräch/e führen und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Sie bieten auf Wunsch auch an, als neutrale*r Beobachter*in im Unterricht zu hospitieren (z.B. wenn es Konflikte zwischen Schüler*innen oder zwischen Schüler*innen und der Lehrkraft gibt). Auch an Elterngesprächen, Elternabenden und Klassenkonferenzen nehmen sie nach Absprache gerne teil.

Wenn Konflikte mit einzelnen Schüler*innen auftreten, z.B. weil diese immer wieder den Unterricht stören, bieten die Sozialpädagog*innen außerdem an, als neutrale Person ein Gespräch zwischen der Lehrkraft und dem/der Schüler*in zu moderieren oder alleine mit dem/der Schüler*in über sein/ihr Verhalten im Unterricht zu sprechen. Zum anderen besteht täglich zwischen der 3. und 7. Unterrichtsstunde die Möglichkeit, eine*n störende*n Schüler*in aus dem Unterricht in Raum 105 zu schicken, wo er/sie unter Beaufsichtigung einen Reflexionsbogen zu seiner/ihrer Unterrichtsstörung ausfüllen muss, mit dem er/sie anschließend wieder in den Unterricht kommt. Wichtig hierbei ist, dass die Lehrer*innen nach dem Unterrichtsende denReflexionsbogen durchlesen, ihn unterschreiben und ihn anschließend in Raum 105 abgeben oder ins Fach der Sozialpädagog*innen im Lehrerzimmer legen. Im Einzelfall kann es passieren, dass der Raum 105 nicht besetzt ist. In diesem Fall beauftragt der/die Lehrer*in den/die Schüler*in, sich bei den Sozialpädagog*innen einen Termin zum Beratungsgespräch wegen der Unterrichtsstörung geben zu lassen und informiert die Sozialpädagog*innen darüber.Abgesehen von der Beratungs-und Konfliktmanagementarbeit sind die Sozialpädagog*innen an der Schule Ansprechpartner*innen für:

  • der Betreuung während Klassenleiterstunden sowie Silentien entsprechend dem gültigen Stundenplan
  • die Ganztagsentwicklung
  • das Schulprojekt Soziale Verantwortung
  • die Koordination von Patenschaften von 10.-Klässlern für die 7. Klassen
  • die Koordination des AG-Plans
  • das Schülercafé im Turnhallenbereich
  • den Verleih von Spiel-und Sportmaterial
  • die Vermittlung von in der Schule stattfindender Nachhilfe
  • Suchtprävention in Zusammenarbeit mit der / dem Drogenkontaktlehrer*in
  • Kinderschutzfälle und Kontakt mit dem Jugendamt
  • Schulversäumnisanzeigen
  • Sexuelle Vielfalt / sexuelle Identität
  • Ferienreisenfür die Schüler*innen
  • Freiwilligendienste (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst)

 

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