Lehrerhandbuch: Regelungen zu den Kursfahrten

3.3 Regelungen zu den Kursfahrten

Stichworte:

2. Semester - Leistungskurs - Tutor*innen

beschlossen:  

Gesamtkonferenz

zul. bearbeitet: 

Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016

Grundlagen: 

Schulprogramm

 

PRÄMISSEN:

  1. Das Angebot der Kursfahrten ist ein ergänzendes Unterrichtsangebot für das 2. Semester. Wir erwarten, dass die Teilnahme an der Fahrt als Teilnahme am Unterricht im gewählten Fach für die Schüler*innen selbstverständlich ist.
  2. Ein Leistungskurs fährt geschlossen mit seinem/ seiner LK-Lehrer*in, um fachorientiert arbeiten zu können.
  3. Nach Möglichkeit werden fächerübergreifende Kursfahrten-Angebote organisiert.

FESTLEGUNGEN (auch zur Bekanntgabe an die Schüler*innen):

  1. Der Kursfahrtenzeitraum liegt im 2. Semester und wird von der Schulleitung festgelegt. Nur an Projekte gebundene Fahrten finden außerhalb dieses Zeitraumes statt.
  2. NurTutor*innen bieten Kursfahrten an; dabei sollten sich kleine Kurse oder Kurse mit typischen Kombinationen zusammenschließen.
  3. Das Ziel und das Kursfahrtenprogramm sind an den fachlichen Inhalten des Leistungskurses zu orientieren. Ein entsprechendes Programm ist beim Schulleiter bei der Beantragung einzureichen.
  4. Jede*r Lehrer*in kann nur solche Fahrten anbieten, die mit der jeweiligen Kursteilnehmerzahl kostenmäßig rentabel sind. Bei kleinen Kursen sollte nach einer Kombination zwischen zwei Kursen gesucht werden.
  5. Schüler*innen, die finanzielle Schwierigkeiten haben, wenden sich an die Behörde, die üblicherweise Zuwendungen gewährt (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle oder LaGeSo) bzw. an den Förderverein der Schule; dazu gibt es einen Vordruck im Sekretariat
  6. Der Fahrtenantrag muss so bald wie möglich, mindestens aber acht Wochen vor Antritt der Fahrt bei Fr. Dr. Hellmuth zur Genehmigung vorliegen.

 

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