3.3 Regelungen zu den Kursfahrten
Stichworte: |
2. Semester - Leistungskurs - Tutor*innen |
beschlossen: |
Gesamtkonferenz |
zul. bearbeitet: |
Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016 |
Grundlagen: |
Schulprogramm |
PRÄMISSEN:
- Das Angebot der Kursfahrten ist ein ergänzendes Unterrichtsangebot für das 2. Semester. Wir erwarten, dass die Teilnahme an der Fahrt als Teilnahme am Unterricht im gewählten Fach für die Schüler*innen selbstverständlich ist.
- Ein Leistungskurs fährt geschlossen mit seinem/ seiner LK-Lehrer*in, um fachorientiert arbeiten zu können.
- Nach Möglichkeit werden fächerübergreifende Kursfahrten-Angebote organisiert.
FESTLEGUNGEN (auch zur Bekanntgabe an die Schüler*innen):
- Der Kursfahrtenzeitraum liegt im 2. Semester und wird von der Schulleitung festgelegt. Nur an Projekte gebundene Fahrten finden außerhalb dieses Zeitraumes statt.
- NurTutor*innen bieten Kursfahrten an; dabei sollten sich kleine Kurse oder Kurse mit typischen Kombinationen zusammenschließen.
- Das Ziel und das Kursfahrtenprogramm sind an den fachlichen Inhalten des Leistungskurses zu orientieren. Ein entsprechendes Programm ist beim Schulleiter bei der Beantragung einzureichen.
- Jede*r Lehrer*in kann nur solche Fahrten anbieten, die mit der jeweiligen Kursteilnehmerzahl kostenmäßig rentabel sind. Bei kleinen Kursen sollte nach einer Kombination zwischen zwei Kursen gesucht werden.
- Schüler*innen, die finanzielle Schwierigkeiten haben, wenden sich an die Behörde, die üblicherweise Zuwendungen gewährt (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle oder LaGeSo) bzw. an den Förderverein der Schule; dazu gibt es einen Vordruck im Sekretariat
- Der Fahrtenantrag muss so bald wie möglich, mindestens aber acht Wochen vor Antritt der Fahrt bei Fr. Dr. Hellmuth zur Genehmigung vorliegen.
