1.8 Alles rund ums Referendariat am John-Lennon-Gymnasium
Aufgaben der Schule nach dem Schulrecht
- Ausbildung der Referendare – Unterstützung, Beratung, Beurteilung, Bewertung
- Aufgabenteilung:
- Die grundlegende Koordination der Referendare erfolgt durch Hr. Dr. Musold
- Betreuer und Ansprechpartner für die Referendare in jeder Situation: Fr. Brandt
- Betreuung als Mentor durch Lehrkräfte der Schule zu Fragen der Durchführung und Planung von Unterricht
- Referendare stehen darüber hinaus in der Eigenverantwortung: Selbstorganisation und „learning by doing“
1. Beurteilung und Bewertung
- Eine Beurteilung mit Note erfolgt einmalig am Ende der Ausbildung durch die Schulleitung. Fr. Dr. Hellmuth ist dafür zuständig. Sie macht zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe mindestens einen Unterrichtsbesuch.
- Die Schulleitung übermittelt diese Note (diese wird dem Referendar vorher auf Nachfrage mitgeteilt) an die Hauptseminarleiter als Zuarbeit für die Bildung der Vornote (20% der Abschlussnote)
- Die Fachleiter/Fachbereichsleiter arbeiten Fr. Dr. Hellmuth zu.
- Die Fachleiter/Fachbereichsleiter können wiederum Aufgabenteile (Beurteilung des Unterrichts) an andere Lehrkräfte delegieren; diese Lehrkräfte sollten konkret benannt werden. Die Note wird von dem /der Fachbereichsleiter*inverantwortet.
Zustandekommen der Bewertung
- Eindeutiges Bild
- (Fachbereichsleiter/Schulleitung haben die gleiche Meinung)
- Schulleitung übernimmt die Bewertung
- (Fachbereichsleiter/Schulleitung haben die gleiche Meinung)
- Uneindeutiges Bild über die Beurteilung und Bewertung
- (Fachbereichsleiter geben unterschiedliche Beurteilung ab)
- Schulleitung verschafft sich einen Eindruck im Gespräch mit den beiden FL,
- Schulleitung verschafft sich ein eigenes Bild und bewertet entsprechend.
- (Fachbereichsleiter geben unterschiedliche Beurteilung ab)
- Uneindeutiges Bild über die Bewertung
- (zwischen Fachbereichsleiter/in und Schulleitung besteht eine Meinungsverschiedenheit)
- Schulleitung gleicht die Urteile durch zusätzliche Gespräche mit beiden Fachleitern ab,
- Schulleitung bewertet anschließend.
- (zwischen Fachbereichsleiter/in und Schulleitung besteht eine Meinungsverschiedenheit)
2. Unterstützung und Beratung
- Es gehört zur Dienstpflicht einer Lehrkraft eine/nReferendar/in in seiner / ihrer Ausbildung zu unterstützen und für Fragen und Beratung in angemessenem Rahmen zur Verfügung zu stehen.
- Die Zuteilung der Referendare sollte in der Fachkonferenz besprochen und schriftlich fixiert werden, wobei die Betreuung der Referendare im Fachbereich gleichmäßig verteilt sein sollte.
- Für die Zuteilung der Referendare sind die Fachleitungen zuständig und verantwortlich.
- Bei größeren Problemen ist eine Intensivbetreuung in Absprache mit Fr. Dr. Hellmuth möglich (eine Abminderungsstunde über einen begrenzten Zeitraum).
- Regelmäßige gegenseitige Hospitationen zwischen Mentor/in und Referendar/in sind geeignet, um über Unterricht in das Gespräch zu kommen.
- In regelmäßigen Abständen wird ein Referendarstreffen mit der Schulleitung einberufen.
- Falls der Oberstufenunterricht nicht durch eine eigene Lerngruppe abgedeckt werden kann, sollte dem/r Referendar/in die Gelegenheit gegeben werden, Lerngruppen über einen längeren Zeitraum (mind. 2 Wochen) zu borgen, um eine längere Unterrichtssequenz oder Unterrichtseinheit zu planen und durchzuführen.
- Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit in der Oberstufe den wöchentlichen Kursunterricht auf eine Lehrkraft und einen Referendar zu verteilen (Modell: 2 zu 1).
3. Aufgaben der Referendare
- Referendare stehen in der Pflicht regelmäßig im Unterricht anderer Lehrkräfte zu hospitieren (über ihre eigene Unterrichtsverpflichtung hinaus bis zu einer Gesamtstundenanzahl von 10 pro Woche).
- Referendare weisen ihre Tätigkeiten (eigener Unterricht, Hospitationen, Vertretungen, Exkursionen etc.) in einem Tätigkeitsbericht nach und legen diesen Hr. Dr. Musold vor.
- Eine Beteiligung mit eigenen Beiträgen an den Fachkonferenzen ist ausdrücklich erwünscht (z. B. Vorstellung von aktuellen Forschungsergebnissen, interessante Inhalte aus Modulprüfungen; Ergebnisse aus Fortbildungen etc.).
- Referendare sollten sich handelnd einbringen durch z. B. die Teilnahme an Kursfahrten/ Klassenfahrten/ Exkursionen; einer aktiven Beteiligung an schulischen Veranstaltungen aller Art (z. B. Vorbereitung von Festen, dem Tag der offenen Tür).
- Fr. Dr. Hellmuth, Hr. Dr. Musold, die Fachbereichsleiter*innen und / oder die Mentoren sind über Unterrichtsbesuche zu informieren und sinnvollerweise einzuladen.
