Lehrerhandbuch: Alles rund ums Referendariat am John-Lennon-Gymnasium

1.8 Alles rund ums Referendariat am John-Lennon-Gymnasium

Aufgaben der Schule nach dem Schulrecht

  • Ausbildung der Referendare – Unterstützung, Beratung, Beurteilung, Bewertung
  • Aufgabenteilung:
    • Die grundlegende Koordination der Referendare erfolgt durch Hr. Dr. Musold
    • Betreuer und Ansprechpartner für die Referendare in jeder Situation: Fr. Brandt
    • Betreuung als Mentor durch Lehrkräfte der Schule zu Fragen der Durchführung und Planung von Unterricht
    • Referendare stehen darüber hinaus in der Eigenverantwortung: Selbstorganisation und „learning by doing“

1. Beurteilung und Bewertung

  • Eine Beurteilung mit Note erfolgt einmalig am Ende der Ausbildung durch die Schulleitung. Fr. Dr. Hellmuth ist dafür zuständig. Sie macht zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe mindestens einen Unterrichtsbesuch.
  • Die Schulleitung übermittelt diese Note (diese wird dem Referendar vorher auf Nachfrage mitgeteilt) an die Hauptseminarleiter als Zuarbeit für die Bildung der Vornote (20% der Abschlussnote)
  • Die Fachleiter/Fachbereichsleiter arbeiten Fr. Dr. Hellmuth zu.
  • Die Fachleiter/Fachbereichsleiter können wiederum Aufgabenteile (Beurteilung des Unterrichts) an andere Lehrkräfte delegieren; diese Lehrkräfte sollten konkret benannt werden. Die Note wird von dem /der Fachbereichsleiter*inverantwortet.

Zustandekommen der Bewertung

  1. Eindeutiges Bild
    • (Fachbereichsleiter/Schulleitung haben die gleiche Meinung)
      • Schulleitung übernimmt die Bewertung
  2. Uneindeutiges Bild über die Beurteilung und Bewertung
    • (Fachbereichsleiter geben unterschiedliche Beurteilung ab)
      • Schulleitung verschafft sich einen Eindruck im Gespräch mit den beiden FL,
      • Schulleitung verschafft sich ein eigenes Bild und bewertet entsprechend.
  3. Uneindeutiges Bild über die Bewertung
    • (zwischen Fachbereichsleiter/in und Schulleitung besteht eine Meinungsverschiedenheit)
      • Schulleitung gleicht die Urteile durch zusätzliche Gespräche mit beiden Fachleitern ab,
      • Schulleitung bewertet anschließend.

2. Unterstützung und Beratung

  • Es gehört zur Dienstpflicht einer Lehrkraft eine/nReferendar/in in seiner / ihrer Ausbildung zu unterstützen und für Fragen und Beratung in angemessenem Rahmen zur Verfügung zu stehen.
  • Die Zuteilung der Referendare sollte in der Fachkonferenz besprochen und schriftlich fixiert werden, wobei die Betreuung der Referendare im Fachbereich gleichmäßig verteilt sein sollte.
  • Für die Zuteilung der Referendare sind die Fachleitungen zuständig und verantwortlich.
  • Bei größeren Problemen ist eine Intensivbetreuung in Absprache mit Fr. Dr. Hellmuth möglich (eine Abminderungsstunde über einen begrenzten Zeitraum).
  • Regelmäßige gegenseitige Hospitationen zwischen Mentor/in und Referendar/in sind geeignet, um über Unterricht in das Gespräch zu kommen.
  • In regelmäßigen Abständen wird ein Referendarstreffen mit der Schulleitung einberufen.
  • Falls der Oberstufenunterricht nicht durch eine eigene Lerngruppe abgedeckt werden kann, sollte dem/r Referendar/in die Gelegenheit gegeben werden, Lerngruppen über einen längeren Zeitraum (mind. 2 Wochen) zu borgen, um eine längere Unterrichtssequenz oder Unterrichtseinheit zu planen und durchzuführen.
  • Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit in der Oberstufe den wöchentlichen Kursunterricht auf eine Lehrkraft und einen Referendar zu verteilen (Modell: 2 zu 1).

3. Aufgaben der Referendare

  • Referendare stehen in der Pflicht regelmäßig im Unterricht anderer Lehrkräfte zu hospitieren (über ihre eigene Unterrichtsverpflichtung hinaus bis zu einer Gesamtstundenanzahl von 10 pro Woche).
  • Referendare weisen ihre Tätigkeiten (eigener Unterricht, Hospitationen, Vertretungen, Exkursionen etc.) in einem Tätigkeitsbericht nach und legen diesen Hr. Dr. Musold vor.
  • Eine Beteiligung mit eigenen Beiträgen an den Fachkonferenzen ist ausdrücklich erwünscht (z. B. Vorstellung von aktuellen Forschungsergebnissen, interessante Inhalte aus Modulprüfungen; Ergebnisse aus Fortbildungen etc.).
  • Referendare sollten sich handelnd einbringen durch z. B. die Teilnahme an Kursfahrten/ Klassenfahrten/ Exkursionen; einer aktiven Beteiligung an schulischen Veranstaltungen aller Art (z. B. Vorbereitung von Festen, dem Tag der offenen Tür).
  • Fr. Dr. Hellmuth, Hr. Dr. Musold, die Fachbereichsleiter*innen und / oder die Mentoren sind über Unterrichtsbesuche zu informieren und sinnvollerweise einzuladen.

 

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