2.6 Mittlerer Schulabschluss
Stichworte: |
|
beschlossen: | |
zul. bearbeitet: | Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016 |
Grundlagen: | Schulgesetz; SEK I-VO |
Kap. 2 Mittlerer Schulabschluss
- Am Ende Klasse 10 kann ein mittlerer Schulabschluss aus schulischen Bewertungen und einer Prüfung erworben werden. §33(1) - zentrale Prüfungen
- Prüfung besteht aus:
- schriftlich (zentral) in De (180 Min.), Ma (135 Min.), 1.FS (150 Min.) §39(3,4)
- mdl. Überprüfung der Sprechfertigkeit in der 1.FS: - Gewichtung 1.FS nach Vorgabe der Schulaufsichtsbehörde §40(3) ; - mdl. Prüfung 1.FS als Partnerprüfung von ca. 10 bis 12 Minuten Dauer §39(4)
- Präsentationsprüfung in einem Unterrichtsfach der 10. Klasse (außer De, En, Ma, Sport) §34(4)
- Schüler*innen wählen im 1.HJ der Klasse 10 das Fach und die Thematik für die Präsentationsprüfung aus einer in der Regel mindestens 6 Wochen dauernden Fach-oder Projektarbeit, Leistungsmappe, Wettbewerbsbeitrag oder ähnlicher Unterrichtsarbeit. §41(1)
- Die Präsentationsprüfung besteht aus Präsentation und anschließendem Prüfungsgespräch als Gruppenprüfung mit bis zu 4 Schüler*innen á 10 bis 20 Minuten; auf Antrag auch Einzelprüfung á 15 bis 30 Minuten §41(2)
- Gesamtergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden: “Mittlerer Schulabschluss ist „bestanden“, wenn der Prüfungsteil und der Jahrgangsteil gleichzeitig bestanden werden §44(2,5)
- Prüfungsteil bestanden, wenn in allen vier Prüfungsfächern mindestens Note 4 oder bei 1x5 Ausgleich mit mindestens 1x3, bei 2x5 Nachprüfung in schrftl. Fach möglich
- Jahrgangsteil bestanden, wenn höchstens 2x5,sonst mindestens 4
- oder bei 3x5 Ausgleich mit 2x3
- oder höchstens 1x6 Ausgleich mit 2x2
- oder 1x5 und 1x6 in jeweils höchstens einem Fach Ausgleich mit mindestens 2x2;
- bei höchstens 1x5 in De, Ma, FS(Kernfächer) ebenfalls Ausgleich aus diesen Fächern
- Bei Nichtbestehen ist Wiederholung nach erneutem Besuch der Klasse 10 möglich §47(4).
- Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
- mit mittlerem Bildungsabschluss und erfüllter Versetzung §48(3); d.h. es ist z.B. möglich, nicht versetztzu werden, aber den mittlerenBildungsabschluss bestandenzu haben.(De:5, Ma:3, En:4, Ge:4, aber Noten Sp:3, Ek:5, Ku:5, ...)
- In diesen Fällen ist es möglich, die 10. Klasse zur Erlangung eines höherwertigen Abschlusses an unserer Schule zu wiederholen. Es besteht aber auf jeden Fall Beratungsbedarf durch die Päkos. Die Wiederholung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein ausreichender Bildungswille vorhanden ist. Dabei kann eine Probezeit vereinbart werden.
- Prüfung besteht aus:
