1.7 Lernmittelfreiheit
Schüler*innen, die von den Kosten der Lehrmittel befreit sind, bekommen die Literatur, die auf der vom Fachbereich erstellten Liste für jedes Schuljahr steht, von Fr. Kollowa-Schulz ausgehändigt. Sollte der Fall eintreten, dass eine Klasse eine Lektüre o.ä., die nicht auf der Liste steht, erwerben soll, so ist folgend mit den befreiten Schüler*innen umzugehen:
Die Fachlehrer*innen bestellen die Literatur für diese Schüler*innen nicht eigenständig, sondern beauftragen das Sekretariat, die Literatur für diese Schüler*innen (nicht die restliche Klasse!) über ihren Fachhandel zu bestellen. Dies hat zum einen den Vorteil, dass die Schule einen Rabatt bekommt, zum anderen vollzieht sich die Abrechnung direkt über den Etat der Schule. Am Ende jedes Schuljahres gibt es einen organisierten Verkauf gebrauchter Schulbücher an die jeweils niedrigeren Klassenstufen.
