Lehrerhandbuch: Informationen zu den Zeugnissen

2.5 Informationen zu den Zeugnissen

Stichworte:

Versetzung - Zeugnisse

beschlossen:  

SK 01.12.2005

zul. bearbeitet: 

Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016

Grundlagen:

Schulgesetz; SEK I-VO; AV Zeugnisse

 

In der folgenden Zusammenstellung sind einige wesentliche Inhalte und Neuerungen der AV Zeugnisse zusammengestellt. Diese Aufzählung ist weder vollständig noch ein offizielles Dokument und es ersetzt nicht das eigene Lesen der Verordnung.

Allgemeines:

  • Nachdem die Fachlehrer*innen alle Zensuren in die Klassenlisten eingetragen haben, trägt der/ die Klassenleiter*in die Zeugnisnoten bei WIN-SCHULE ein. Fehlzeiten können ebenfalls dort schon eingetragen werden.
  • Alle neuen Zeugnisvordrucke gibt es auch auf CD-ROM; eine Kopie ist im Sekretariat zur Ausleihe erhältlich.
  • Die „Allgemeine Beurteilung“ auf den Zeugnissen gibt es nicht, stattdessen wird das Arbeits-und Sozialverhalten auf einem offiziellen Vordruck als Anlage zum Zeugnis am Ende des Schuljahres bewertet. Verantwortlich dafür sind die Klassenleiter*innen. Der Test sollte spezifisch, individuell und ausführlich sein.
  • Am Ende der Klasse 10 gibt es ein besonderes Zeugnis zum MSA.Hier entfällt die Angabe der Fehlzeiten und Verspätungen.

Auszüge aus der AV:

TEIL II            Zeugnisse

Kap. 3 - Zeugnisformulare

  • Für Zeugnisse dürfen nur Formulare der Schulaufsichtsbehörde verwendet werden.
  • Computerdrucke sind zulässig, wenn sie den Vordruckmustern entsprechenund ein urkundenechter Ausdruck gewährleistet ist. Anmerkung: Am JLG drucken die Päkos alle Zeugnisse aus; bitte Hinweis geben, wenn alle Angaben stimmen und gedruckt werden kann.

Kap. 4 - Angaben auf Zeugnissen

  • Neben den üblichen Angaben enthalten Zeugnisse bis Klasse 10 einen Hinweis auf die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens (siehe Formular).

Kap. 5 - Bemerkungen auf Zeugnissen

  • Die Anlage 2 der AV regelt bestimmte feststehende Bemerkungen etwa zu LRS, Beurteilung des Arbeits-und Sozialverhaltens und zu Nachprüfungen.
  • Zeugnisnoten können ebenfalls bei Bedarf erläutert werden.-Bei Freistellungen vom Unterricht auf Antrag (meist Sport) erscheint in der Fachzeile „befreit“ oder „teilweise befreit“ und das Notenfeld wird gestrichen.
  • Bei Fächern ohne Beurteilung aus Gründen, die bei dem/der Schüler*in liegen, ist im Notenfeld „o.B.“ einzutragen und unter Bemerkungen zu erläutern.
  • Bei Fächern, die aus anderen Gründen nicht erteilt wurden, etwa Unterrichtsausfall oder epochalem Unterricht, ist im Notenfeld „n.e.“ einzutragen und unter Bemerkungen zu erläutern; epochale Noten aus dem 1.HJ erscheinen auch im 2.HJ.
  • Unter Bemerkungen können auch AGs, freiwillige Schulveranstaltungen, Mitarbeit in Gremien nach dem Schulgesetz, Wettbewerbe, Schüleraustausch ausgewiesen werden.
  • Über die Nennung von Ordnungsmaßnahmen muss bei deren Verhängung entschieden werden.
  • Auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen erscheinen keine belastenden Bemerkungen, (auch nichtüber zwangsweises Verlassen der Schule bei mehrfacher Nichtversetzung).
  • Der/Die Klassenleiter*in ist für die Erstellung der Zeugnisse zuständig (Kopie für die Schülerakte!).

Kap.6 – Ausfertigung und Ausgabe von Zeugnissen

  • Zeugnisse werden in blau unterschrieben mit dem Nachnamen der Klassen- bzw. Kursleitung. Nach Fertigstellung durch die Klassenleitung werden sie der Schulleitung zur Unterschrift gegeben.
  • Abschluss-und Abgangszeugnisse erhalten Siegel der Schule.

 

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