1.5 Handyregelung
Stichworte: |
Handyregelung - Handyverbot - Handynutzung |
beschlossen: |
Schulkonferenz am 17.01.2017 |
zul. bearbeitet: |
Herr Wirtz, 08.02.2017 |
Die Schulkonferenz hat am 17.01.2017 die Aufhebung des Handyverbots beschlossen. Die Nutzung ist nach wie vor im Unterricht strikt verboten – auch am Anfang einer Stunde. Sie kann durch die Lehrkraft zu Unterrichtszwecken erlaubt werden. Nach wie vor ist die Aula Handy/Smartphone-freie Zone, außerdem die Treppenhäuser (aus Sicherheitsgründen).
Bei Verstoß (unerlaubte Nutzung im Unterricht/Aula/Treppenhaus) darf die Lehrkraft dem/der Schüler/in das Handy abnehmen und im Sekretariat abgeben. Dort kann es von dem/der Schüler/in zu den angegebenen Zeiten wieder abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß werden die Eltern informiert, bzw. holen das Handy persönlich ab.
