Die Termine für die Klausuren der Grund- und Leistungskurse werden in einem zentralen Klausurplan durch die Päkos jeweils zu Beginn eines Semesters festgelegt. |
- Hinweise hierzu können jeweils bis zum Ende der ersten Woche des jeweiligen Semesters durch die Kursleiter*innen eingereicht werden.
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Während des vereinbarten Kursfahrtenzeitraumes (s. Jahresplan) finden keine Klausuren für die 11. Klassen statt.
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- Verschiebungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen und ausschließlich durch die Päkos geplant.
- Bei vorherzusehender Abwesenheit eines/einer Kursleiter*in am Klausurtag wird die Klausur nach Hinterlegung der Aufgaben durch eine*n anderen Lehrer*in beaufsichtigt.
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Leistungskursklausuren dauern 3 Unterrichtsstunden, also 135 Minuten und finden im Rahmen des Leistungskurs-Unterrichts statt. Die 4. Stunde des Leistungskurs-Blockes ist eine Pause für die Schüler*innen. Der Grundkurs-Unterrichtfindet uneingeschränkt statt.
Für die einzelnen Semester gilt folgende Regelung:
1.bis 3. Semester: zwei Klausuren von je 135 Minuten Länge
4. Semester: Klausur in Abiturlänge
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- Den Beginn der Klausuren legen die Päkos fest.
- Im 1. bis 3. Kurshalbjahr können maximal zwei (in unterschiedlichen Kurshalbjahren) zu schreibende Klausuren in den LK-Fächern durch Projektarbeiten ersetzt werden. Diese Ersatzleistung muss durch die/ den FL/FBL genehmigt und mindestens 14 Tage vor dem regulären Klausurtermin bei Fr. Dr. Hellmuth angemeldet werden.
- In den modernen Fremdsprachen wird im GK die Klausur, im LK eine der beiden Klausuren durch eine mündliche Leistungsfeststellung ersetzt.
- In Zusatz- und Seminarkursen kann eine Klausur durch eine Projektarbeit ersetzt werden.
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Grundkursklausuren dauern grundsätzlich 90 Minuten und werden in der Regel im Rahmen des regulären Unterrichtes geschrieben.
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- Die VOGO legt hierzu fest: "Grundkursklausuren dauern in der Regel zwei bis drei Unterrichtsstunden" Die zeitliche Beschränkung verhindert Unterrichtsausfall, vereinheitlicht die Anforderungen und spart Arbeitszeit.
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Parallele Kurse schreiben in der Regel ihre Klausuren nicht zusammen, da sonst Unterricht ausfallen müsste. |
- Ausnahmen dazu, etwa bei extrem großen Themenaufwand (ab 3 Parallelkursen) oder gemeinsamem Abitur, regeln die Päkos.
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Es gibt die Möglichkeit (in einigen Fächern ist dies verpflichtend), die Klausuren mit einem Online-Gutachten vom Berliner Senat zu bewerten, zu finden unter: https://www.klausurgutachten.de |
- Das Online-Gutachten wird in vielen Fächern im Abitur verwendet und soll als Korrekturhilfe dienen. (Allgemeine Kriterien können festgelegt werden; Prozente werden ausgerechnet etc.)
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Klausurnachschriften finden an den festgelegten Terminen (Aushang im Lehrerzimmer) statt, wenn der/die Schüler*in binnen drei Tagen eine Krankschreibung mittels Attest vorgelegt hat.
Die jeweiligen Aufgabenstellungen sind spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Nachschreibetermin bei Fr. Dr. Hellmuth unter Angabe abzugeben:
- des Schülernamens
- der Kursbezeichnung
- des Lehrernamens
- der Klausurlänge
- der erlaubten Hilfsmittel
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- Für die Nachschrift formuliert die Lehrkraft eine neue, inhaltlich vergleichbare Klausur. Die ursprüngliche Klausur kann aus Gründen der Gleichbehandlung nicht noch einmal gestellt werden.
- kurzfristig nachgereichte Aufgabenstellungen werden aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt. (Es ist für die Aufsichtsführenden nicht zumutbar plötzlich 40 statt 20 Schüler*innen zu beaufsichtigen.)
- Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen und alle Kurse, dass Nachschriften außerhalb der im Kursplan festgelegten Termine nur in Absprache mit Fr. Dr. Hellmuth, die geeignete und rechtliche unantastbare Bedingungen für die Nachschrift organisiert, erfolgen.
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Schüler*innen, die mehrere Klausuren nachzuschreiben haben, setzen sich eigenverantwortlich mit den betreffenden Kurslehrer*innen zwecks Koordination bzw. mit Fr. Dr. Hellmuth zwecks Terminabsprache in Verbindung. |
- Sollten sich Nachklausuren bei einzelnen Schüler*innen häufen, wird von der Möglichkeit einer Ersatzleistung bzw. einer mündlichen Prüfung Gebrauch gemacht. In Leistungskursen muss mindestens eine Klausur pro Semester geschrieben werden.
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Für Schüler*innen, die sehr lange krank waren bzw. anderweitig entschuldigt nicht am Unterricht teilnehmen konnten, müssen Sonderabsprachen mit der Schulleitung getroffen werden. |
- Für unentschuldigtes Fehlen erübrigt sich ohnehin eine Nachschrift. Der/Die Schüler*in erhält in jedem Falle die Note 6 für die nicht erbrachte Leistung.
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