Lehrerhandbuch: Exkursionen in der Oberstufe

3.4 Exkursionen in der Oberstufe

Stichworte:

Sek II - Exkursionen / Unterrichtsausfall

beschlossen:  

Arbeitsgruppe / Gesamtkonferenz / Abstimmung 07.2008

zul. bearbeitet: 

Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016

Grundlagen: 

Schulprogramm

 

Alle Kurslehrer*innen der Oberstufe halten sich an folgende Regeln:

  1. Exkursionen werden so angesetzt, dass möglichst kein anderer Unterricht ausfällt.
  2. Jede Exkursion muss mittels Formular und so früh wie möglich beantragt werden; die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen einer Woche eine anderweitige Rückmeldung erfolgt.
  3. Ganztägige Exkursionen werden nur angesetzt, wenn sich dies nicht vermeiden lässt, beispielsweise, weil ein Angebot zeitlich nicht flexibel ist.
  4. Die Schüler*innen sind vor und nach Exkursionen grundsätzlich zur Unterrichtsteilnahme verpflichtet. Der/Die Kurslehrer*in plant die notwendigen Fahrtzeiten „eng“.
  5. Die Schüler*innen haben die Pflicht zur Teilnahme an der Exkursion im Sinne von Unterricht am anderen Ort. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird einem/einer Schüler*in nahe gelegt, an Stelle einer angesetzten Exkursion zum Unterricht zu gehen.
  6. Jede Exkursion findet in absolutem Bezug zum Unterricht statt.
  7. Im 4. Semester finden keine Exkursionen statt. Eine Ausnahme macht das Fach Biologie, das gleich zu Beginn des 4. Semesters eine Lk-Exkursion zum MDC nach Berlin-Buch durchführt. (Inhaltlich lässt sich das Thema der Exkursion nur zum Abschluss des 3. Semesters verstehen)

Auf diese Weise soll einerseits angeordneter Unterrichtsausfall für Schüler vermieden, aber andererseits die gezielte und unverzichtbare Ergänzung des Fachunterrichts allgemein akzeptiert werden.

 

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