1.3 Umgang mit Entschuldigungen in der Sekundarstufe II
Stichworte: |
Fehlzeiten - Klassenleiter |
zul. bearbeitet: |
Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016 |
Grundlagen: |
Schulgesetz |
Zitat aus den Ausführungsvorschriften Schulpflicht Nr. 7, Absatz 1 und 2
- Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die in Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1 genannten Personen davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen.
- Bei der Rückkehr in die Schule hat die Schülerin oder der Schüler eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer ihres oder seines Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergibt.
1.3.2 Verfahren Sek II
Nachdrücklich sei auf die Entschuldigungspflicht und auf die Regelungen des Abschnittes (2) verwiesen. Für alle in der gymnasialen Oberstufe lernen Schülerinnen und Schüler unserer Schule gilt in allen Fällen einer zu begründenden Abwesenheit vom Unterricht in der Oberstufe folgende Regelung:
Die Abwesenheit wird über WebUntis erfasst. Dies kann während des Unterrichts oder zeitnah danach erfolgen. Mit dem ersten Tag haben Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit die/der Schüler/in selbst die Abwesenheit unter der Email-Adresse krank@jlgym-berlin.de kund zu tun. Spätestens am dritten Tag nach der Abwesenheit hat eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten vorzuliegen. Hierfür bitte ausschließlich den Vordruck verwenden, der auf der Homepage hinterlegt ist. Wurde ein Leistungsnachweis bzw. Klausur versäumt, ist dem Fehlen ein ärtzliches Attest beizufügen. Die Entschuldigungen werden nicht mehr von der/dem Tutor/in entgegengenommen, sondern werden in den roten Briefkasten eingeworfen und zentral weiterbearbeitet. Entschuldigungen, die erst nach drei Werktagen eingereicht werden, gelten als unentschuldigt. Im Falle einer versäumten Klausur ist diese mit 0 Punkten zu bewerten und es besteht nicht mehr die Möglichkeit die Klausur nachzuholen. Die Schülerschaft wird regelmäßig durch ihre Tutorin / ihren Tutor über die registrierten Fehlzeiten und Verspätungen informiert.
