Lehrerhandbuch: Aufsichten

1.4 Aufsichten

Stichworte:

Dienstpflicht - Verlassen des Schulgebäudes

zul. bearbeitet: 

Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016

Grundlagen: 

Schulgesetz; AV Aufsicht

 

Die Lehrer/innen vergewissern sich regelmäßig ihrer Aufsichtszeiten in ihrem Stundenplan. Besonders nach Ferien schauen sie auch in Webuntis nach, ob sich Aufsichten geändert haben.

Aufsichtsbereiche und –pflichten am JLG:

1. Hof:

Besonderes Augenmerk auf Tischtennisplatten (keine Ablage), Rücksicht der Ballsportler/innen gegenüber anderen Schüler/innen und umgekehrt! Betreten der Feuertreppen verhindern!

2. Haus:

Die Aufsicht erstreckt sich auf die erste bis dritte Etage, d.h. es wird erwartet, dass die Flure kontrolliert werden; ein Blick in die Toiletten gehört dazu. Generell sollen sich Sek I-Schüler/innen in der Unterrichtszeit (auch in der Mittagspause) nicht auf den Fluren aufhalten. Sie können auf den Hof, in das Schülercafé oder in den Sozialarbeiterraumverwiesen werden. Es kommt auf die Präsenz in den Fluren an, nicht darauf, jeden Raum zu kontrollieren (dazu reicht die Zeit nicht). Deshalb soll in den Räumen nur stichprobenartig nachgesehen werden. Sek II-Schüler/innen dürfen sich in den Räumen aufhalten.

3. Aula:

Hier ist besondere Präsenz erforderlich. Unter Mithilfe der Schüler/innen sind die Essensteilnehmer/innen dazu anzuhalten, sich nach allgemeinen Regeln der Zivilisation zu verhalten. Außerdem ist die Geschirrrückgabe sicher zu stellen. Die Schüler/innen haben die Aufgabe, die Tische vor dem Verlassen abzuwischen. Die der Essensausgabe gegenüberliegende Tür bleibt geschlossen, um den Überblick zu behalten. Die Bühne und die Bühnenseitenräume sollen nicht betreten/benutzt werden.

4. Tür innen:

Schüler/innen der Sek I dürfen das Gebäude grundsätzlich nicht verlassen (außer zu Exkursionen/Sport). Da es immer wieder Missverständnisse gibt, hierunsere Pausenregelung hinsichtlich des Punktes „Verlassen des Schulgebäudes“: Sek I-Schüler/innen Klasse 7 bis 9 dürfen das Schulgelände während der Unterrichts-und Pausenzeiten grundsätzlich nicht verlassen. Die Türaufsicht kann individuelle Ausnahmen in begründeten Fällen (z.B. Krankheitsfälle) zulassen. Sek II-Schüler/innen und 10. Klassen dürfen in Freistunden und in der Essenspause (nicht aber in der 20-Minuten-Pause oder anderen Pausen) das Schulgelände verlassen, unter der Bedingung, -dass unaufgefordert ein Stundenplan vorgezeigt wird, -dass sie sich zügig von der Schule entfernen und weder die Bürgersteige noch die Fahrbahn blockieren.

5. Tür außen:

Auf der Straße und dem Gehweg vor unserem Gebäude sollen sich Schüler/innen nicht aufhalten, vor allem nicht rauchen, nicht auf den Autos sitzen oder anderen Unfug treiben. Der Aufenthalt auf der anderen Straßenseite ist nicht erwünscht. Die Aufsicht nehmen wir hauptsächlich als Schutz und Fürsorge unserer Schüler/innen wahr.

6. Klausuren:

Bei Klausuren kommt häufig Fremdaufsicht vor. Wichtig: Zeiten einhalten, sich über Zeiten vergewissern, aktive Aufsicht (d.h. ab und zu durch den Raum gehen, Präsenz zeigen), am Anfang Schüler/innen mit gleichen Aufgaben auseinander setzen.

 

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