2.2 Aufgaben des Klassenleitungsteams
Stichworte: |
Lehrer*innen mit besonderen Aufgaben - Eltern - Arbeitsteilung |
beschlossen: |
Arbeitsgruppen der Gesamtkonferenz |
zul. bearbeitet: |
Frau Dr. Hellmuth 29.10.2016 |
Grundlagen: |
Dienstrecht; Schulgesetz |
Grundsätzlich verstehen sich beide Klassenleiter*nnen als Team (zur Aufgabenverteilung siehe Kapitel 2.2.1).
Die Rubrik Klassenleiterteam 7. Klasse wird anschließend gesondert aufgeführt. Der/die Klassenleiter*in...
- ist der/die Gesprächspartner*in der Schüler*innen, der Eltern, der in der Klasse unterrichtenden Kolleg*innen und des Schulleiters in allen, die Schüler*innen der Klasse als Gruppe beziehungsweise den/der einzelnen Schüler*in betreffenden Fragen (, d.h. ein Gespräch pro Schüler*in von 15 Min. pro Halbjahr)
- ist mit der Wahrnehmung aller Aufgaben, die mit der Eingliederung des/der einzelnen Schüler*in in die Klassengemeinschaft zusammenhängen, betraut
- hat die Aufgabe, die Schüler*innen und ihre Eltern in Fragen der Schullaufbahn des/der einzelnen Schüler*in zu beraten (, d.h. Elterngespräche möglichst terminiert auf 15 Min.). (Dazu gehört insbesondere die Beratung während der Probezeit sowie bezüglich der Wahlpflichtfächerund der gymnasialen Oberstufe sowie in allen Fragen, die mit einem Schulwechsel oder dem Übergang in den Beruf im Zusammenhang stehen.)
- hat – zusammen mit den Schüler*innen und gegebenenfalls mit den Eltern – besondere schulische Veranstaltungen (Klassenfeste, Wandertage, Klassenfahrten usw.) vorzubereiten und durchzuführen. Er wirbt in der Klasse für schulische Veranstaltungen wie beispielsweise das Weihnachtskonzert, das Filmfest, den Talentwettbewerb,Theateraufführungen und Sportveranstaltungen und besucht diese gemeinsam mit den Schüler*innen.
- bereitet die Klassenkonferenzen vor und leitet diese. (Ausnahmen: Klassenkonferenzen zur Erteilung von Halbjahreszeugnissen sowie Konferenzen mit Probezeit- und Versetzungsentscheidungen sowie des Übergangs; Vorsitz: der Schulleiter).
- nimmt an den Klassenelternversammlungen seiner Klasse teil. Die Absprache von Terminen und Tagesordnung erfolgt im Benehmen mit dem Klassenleiter. Nur wenn die Klassenelternversammlung dem Klassenleiter den Vorsitz überträgt, muss er diesen übernehmen (normalerweise leiten die Eltern die Versammlung). Der Klassenleiter ist der Wahlleiter bei den Wahlen der Eltern-und Schülervertreter, sofern sich nicht ein Wahlleiter aus dem Kreis der Wahlberechtigten findet (Wahlordnung beachten).
- überprüft die regelmäßige Teilnahme der Schüler*innen am Unterricht. Er/Sie ist zuständig für die Anerkennung der für das Fehlen vorgebrachten Gründe und die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten im Falle des Fehlens ohne hinreichende Gründe. Dies gilt unabhängig von der zentralen Erfassung der Fehlzeiten.
- entscheidet über Urlaubsanträge bis zu drei Tagen, wenn es sich nicht um Urlaub im Zusammenhang mit den Ferien handelt.
- führt die Schülerbögen der Schüler*innen der Klasse. (Zeugnisse sowie Gesprächsnotizen zu besonderen Vorkommnissen bzw. Absprachen mit den Eltern in der Schülerakte abheften bzw. das Abheften durch das Sekretariat überprüfen.)
- ist mit der Einrichtung und Führung von Klassenbuch und Klassenliste betraut.
- bestellt die Klassenstatistiken.
- koordiniert die Termine für die Klassenarbeiten der Klasse zur Vermeidung von Häufungen sowie die Silentiumaufgaben und ggf. Hausaufgaben.
- ist für die fachübergreifende Feststellung des Leistungsstandes der Schüler*innen und Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten bei Gefährdung des Erreichens des Klassenziels (Bildungspläne) verantwortlich.
- bereitet die Zensurenkonferenzen vor (Sicherstellen des Eintrages in die Zensurenlistendurch die Fachlehrkräfte, Erstellung derallgemeinenBeurteilungin Absprache mit den unterrichtenden Fachlehrkräften, Eintrag der Noten in das Programm zur Erstellung der Zeugnisse, umgehende Benachrichtigung der Schüler*innen und der Erziehungsberechtigten bei Nichtversetzungund über die Möglichkeit von Nachprüfungen, Erledigung aller Formalitäten beim Abgang eine*r Schüler*in).
- gibt mit *Informationen aus dem Bulletin an die Schüler*innen weiter, informiert über Schulprogramm, schulische Regeln und Veranstaltungen.
- fördert die Mitbestimmung der Eltern-und Schülervertreter*innen.
- erfasst die jenigen Schüler*innen mit besonderer Begabung/besonderem Förderbedarf und leitet diese ggf. weiter (Wettbewerbsteilnahme, Förderstationen,Wahl des Silentium-Angebotes, Wahl von schulischen AGs, Teilnahme an Fördermaßnahmen der Universitäten).
- plant, leitet und wertet Klassenfahrten bzw. Austauschfahrten entsprechend dem gültigen Klassenfahrtsprogramm der Schule aus.
